Hier finden Sie wichtige Informationen über den AKUV-Alkofen:

  • Das Leitbild unseres Vereins
  • Die Mitgliedschaft beim AKUV
  • Die Arten der Mitgliedschaft

Finden Sie hier alle Informationen gesammelt als pdf-Datei.

  • Jede Bürgerin, jeder Bürger kann Mitglied des Vereins werden.
  • Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag.
  • Eine Aufnahme als aktives Mitglied ist nur bis zum 55. Lebensjahr möglich.
  • Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Aufnahme nur als passives Mitglied möglich.
  • Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Beitragspflicht befreit.
  • Zweck des Vereins ist die Unterstützung für unschuldig in Not geratene Mitmenschen, sowie die Hilfe bei Krankenhausaufenthalten.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke.
  • Der Verein ist selbstlos tätig.
  • Er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für gemeinnützige, mildtätige Zwecke verwendet werden.

Unterschiedlicher Status der Mitgliedschaft:

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